Endbenutzer-Lizenzvertrag (EULA)

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Endbenutzer-Lizenzvertrag (EULA) Aktualisiert: 08. April 2024

Von und zwischen

FACTBIRD ApS

CVR-Nummer (dänische Unternehmensregisternummer 37 19 24 22)

Nyropsgade 37, 3. Stock

1602 København Dänemark

(in dieser EULA als "FB" bezeichnet)

und

Der Benutzer

1. Begriffsbestimmungen

1.1 Der Factbird-Cloud-Service ist eine Cloud, die FB gehört und von einem anerkannten internationalen Cloud-Service-Provider (z.B. Amazon) betrieben und gewartet wird, der für den Empfang und die Verarbeitung der Nutzerdaten aus dem Factbird® des Nutzers (der überall auf der Welt installiert ist) verantwortlich ist. Es handelt sich um eine gemeinsame Cloud, die von allen FB-Kunden genutzt wird.

1.2 EULA bezeichnet diesen Endbenutzer-Lizenzvertrag, einschließlich aller Änderungen, die von Zeit zu Zeit an diesem EULA vorgenommen werden. 

1.3 Factbird® ist die von FB entwickelte und vom Nutzer bei FB erworbene Box, die Nutzerdaten sammelt und die mit einem Zeitstempel versehenen Werte über das Mobilfunknetz oder WIFI an den Factbird Cloud Service überträgt.  

1.4 Factbird View® ist die von FB entwickelte und vom Nutzer bei FB erworbene Box, die für die Videoverarbeitung zuständig ist, bevor das mit einem Zeitstempel versehene Video in die Cloud-Datenbank gestreamt wird. Factbird® View benötigt einen Internetzugang über WIFI oder Ethernet. Der Kameratyp ist benutzer- und anwendungsspezifisch. 

1.5 Bei den Energiemessgeräten handelt es sich um Geräte, die von einem in der Branche gut etablierten Drittanbieter (d.h. Siemens) hergestellt und von FB an seine Kunden für Energiemesszwecke geliefert werden, einschließlich Energieflussanzeige und Wirkleistungsimpulsanzeige. Die Geräte messen elektrische Größen in der Energieverteilung. Die gemessenen Informationen werden von FB extrahiert und an die Factbird Cloud Service-Anwendung zur Visualisierung durch den Nutzer in Relation zu anderen Metriken übertragen.

1.6 Bei den Sensoren handelt es sich um elektronische Geräte, die von einem in der Branche anerkannten Drittanbieter (z.B. Omron) hergestellt und von FB an seine Kunden für verschiedene Zwecke der Überwachung von Umweltphänomenen geliefert werden. Die Sensoren messen und verarbeiten physikalische Größen wie Wärme, Licht, Druck und Bewegung, deren Daten von Factbird® -Geräten umgewandelt und in einem bestimmten lesbaren Format ausgegeben werden. FB bietet eine große Auswahl an Sensoren, unter anderem Abstands-, Reflexions-, Feuchtigkeits-, induktive, Temperatur-, Vibrations- und Stromsensoren.

1.7 Unter höherer Gewalt ist ein Ereignis oder eine Reihe damit zusammenhängender Ereignisse zu verstehen, das bzw. die außerhalb der zumutbaren Kontrolle der betroffenen Vertragspartei liegt, einschließlich Ausfällen des Internets, eines öffentlichen Telekommunikationsnetzes oder eines Mobilfunknetzes, Hackerangriffen, Denial-of-Service-Angriffen, Angriffen durch Viren oder andere bösartige Software oder Infektionen, Stromausfälle, Arbeitskämpfe, die Dritte betreffen, Gesetzesänderungen, Katastrophen, Explosionen, Brände, Überschwemmungen, Unruhen, Terroranschläge und Kriege oder der Ausbruch einer Epidemie oder Pandemie, die Verhängung einer Quarantäne oder Abriegelung oder ähnliche Maßnahmen staatlicher Einrichtungen.  

1.8 Lizenz bedeutet die Lizenz, die FB dem Benutzer unter diesemEULA gewährt.  

1.9 Partei und/oder Parteien bedeutetFB oder der Nutzer, oder FB und der Nutzer, je nach Kontext.

1.10 Software-Service bedeutet ein Software-Lizenzierungs- und Bereitstellungsmodell, bei dem Software auf Abonnementbasis lizenziert und vonFB zentral gehostet wird.

1.11 Support bedeutet jegliche Unterstützung, die FB dem Benutzer bietet. 

1.12 Upgrade bedeutet alle von FB vorgenommenen Verbesserungen des Software-Dienstes, die dem Nutzer allgemein zugänglich gemacht werden. 

1.13 Die Nutzung von Factbird® Out of Scope bedeutet andere Aktivitäten als die Überwachung und Analyse eines Prozesses unter Verwendung der Factbird® Hardware und des Software Service.

1.14 Nutzerdaten sind alle Daten, die gemäß der Datenverarbeitungsvereinbarung (Anhang 1) vom Nutzer erhoben werden können.

2. Hintergrund 

2.1 Der Benutzer möchte seine Produktionsdaten sammeln und analysieren. Zu diesem Zweck haben FB und der Nutzer vereinbart, dass FB die Nutzerdaten mit Hilfe von Hardware, die von FB entwickelt und vom Nutzer erworben wurde, und mit einem Software-Service, der von FB entwickelt wurde, in dessen Eigentum steht und von FB kontrolliert wird, erfassen wird. 

3. Umfang der Anwendbarkeit

3.1 Dieser Endbenutzer-Lizenzvertrag (EULA) gilt für alle Verkäufe von Hardware und/oder Software-Dienstleistungen, die von FB bereitgestellt werden, ungeachtet etwaiger widersprüchlicher, gegenteiliger oder zusätzlicher Bedingungen in einer Bestellung oder sonstigen Mitteilung des Benutzers. Solche widersprüchlichen, gegenteiligen oder zusätzlichen Bedingungen gelten nicht als von uns akzeptiert, es sei denn, FB bestätigt unsere Akzeptanz ausdrücklich und schriftlich. Soweit ein Widerspruch zwischen den Bedingungen dieser EULA und einer Auftragsbestätigung besteht, haben die Bedingungen der EULA Vorrang.

3.2 Diese EULA enthält zusammen mit den Auftragsbestätigungen die gesamte Vereinbarung der Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand und ersetzt alle früheren mündlichen oder schriftlichen Vereinbarungen und Absprachen.

4. Angebote, Auftragsbestätigungen, Datum des Inkrafttretens und Dauer.

4.1 Alle Angebote von FB können innerhalb von dreißig (30) Kalendertagen ab Ausstellungsdatum angenommen werden, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist, und stehen unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit des angebotenen Software-Dienstes und der Hardware. FB hat das Recht, einen neuen Liefertermin festzulegen.

4.2 Eine Bestellung ist für FB erst dann verbindlich, wenn sie von FB schriftlich bestätigt wurde.

4.3 Dieser Vertrag kommt zustande, wenn der Nutzer das Angebot schriftlich annimmt.

4.4 Der Vertrag wird für einen Zeitraum von 12 Monaten ("Vertragsdauer") oder wie im ursprünglichen Angebot angegeben geschlossen und verlängert sich danach automatisch um jeweils bis zu 12 Monate ("Verlängerungszeitraum"), sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren.

4.5 Die Vertragsdauer in diesem Vertrag umfasst nicht die zugrundeliegenden Abonnementverträge, die gemäß Abschnitt 12 dieser EULA gekündigt werden können.

4.6 Wenn der Vertrag ausläuft, ohne dass FB oder der Nutzer den Vertrag gekündigt haben, wird FB die Erbringung der unter diesen Vertrag fallenden Dienstleistungen gemäß den allgemeinen Geschäftsbedingungen von FB für die Erbringung und den Betrieb der Dienstleistungen von FB sowie den dienstespezifischen Abonnementbedingungen, ergänzenden Bedingungen und Listenpreisen fortsetzen, die für die jeweiligen Abonnementformen gelten und auf der Website von FB aufgeführt sind.

5. Lizenz, Preise und Zahlungsbedingungen

5.1 Vorbehaltlich der Bedingungen dieser EULA gewährt FB dem Benutzer hiermit ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares Recht, den Software-Service ausschließlich für den eigenen internen Geschäftsbetrieb des Benutzers zu nutzen. In Verbindung mit dieser Lizenz gewährt FB dem Benutzer die Rechte auf den Service, den Support und das Upgrade, wie in den nachfolgenden Ziffern 7 und 8 beschrieben.

5.2 Die Kosten für die Lizenz werden in unserer Auftragsbestätigung angegeben. Alle Preise verstehen sich exklusive Steuern, Abgaben, Importgebühren und anderer Abgaben, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Verkaufs-, Gebrauchs-, Verbrauchs-, Mehrwert- und ähnliche Steuern oder Abgaben, die von einer Regierungsbehörde erhoben werden. Solche oder ähnliche zusätzliche Gebühren - unabhängig davon, ob sie dem Benutzer oder FB auferlegt werden - sind vom Benutzer zu zahlen. Wenn eine staatliche Behörde von FB verlangt, Steuern und/oder andere Abgaben zu überweisen, kann FB dies tun und dem Benutzer den entsprechenden Betrag in Rechnung stellen, den der Benutzer zu zahlen hat.

5.3 Für jede dem Nutzer gewährte Lizenz erhebt FB eine jährliche Lizenzgebühr.

5.4 Die Lizenzgebühr wird dem Nutzer vierzehn (14) Kalendertage nach dem Datum der von FB an den Nutzer übermittelten Auftragsbestätigung in Rechnung gestellt, danach auf jährlicher Basis.

5.5 Zahlungen an FB aus diesem Vertrag sind innerhalb von dreißig (30) Tagen ab Rechnungsdatum zu leisten, sofern in unserer Auftragsbestätigung nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist, und zwar ohne Verrechnung oder Abzug.

5.6 Die Lizenzgebühr wird jährlich gemäß dem DK-Verbraucherindex erhöht, mindestens jedoch um zwei (2) % der Lizenzgebühr.

5.7 FB behält sich ferner das Recht vor, die Lizenzgebühr in Bezug auf wesentliche Funktionen oder Produkt-Updates zu erhöhen. FB wird den Benutzer drei (3) Monate im Voraus über eine solche Erhöhung informieren.

5.8 Wenn der Benutzer eine Rechnung nicht innerhalb von sieben (7) Kalendertagen nach dem Fälligkeitsdatum der Zahlung bezahlt, kann FB die Lieferung von Dienstleistungen, die Bestellung oder einen verbleibenden Restbetrag bis zur Zahlung aussetzen oder die Lieferung von Dienstleistungen, die Bestellung oder einen verbleibenden Restbetrag beenden, indem sie dem Benutzer innerhalb von sieben (7) Kalendertagen nach Ablauf der Nachfrist eine schriftliche Kündigungsmitteilung übermittelt. Darüber hinaus kann FB dem Nutzer Zinsen in Höhe von 1 ½ % pro Monat ab dem Fälligkeitsdatum bis zum Tag der Zahlung in Rechnung stellen. Die vorgenannten Rechte gelten zusätzlich zu allen anderen Rechten oder Rechtsmitteln, die FB nach dem Gesetz oder nach Billigkeit zustehen, und schränken diese nicht ein.

5.9 Der Preis für die Hardware wird auf der Grundlage der spezifischen Bedürfnisse des Nutzers gesondert vereinbart.

5.10 Das Eigentum an der gelieferten Hardware verbleibt bei FB und geht erst nach vollständiger Bezahlung der Hardware auf den Nutzer über. Bezahlt der Nutzer eine Rechnung nicht innerhalb von vierzehn (14) Kalendertagen nach Fälligkeit, kann FB die in Rechnung gestellte Hardware zurücknehmen. Der Benutzer muss die gelieferte Hardware zum vollen Wiederbeschaffungswert versichern, bis das Eigentum an der Hardware auf den Benutzer übergegangen ist, und muss FB auf Verlangen einen Nachweis über eine solche Versicherung vorlegen.

6. Probelizenz-Abonnement 

6.1 Wird dem Nutzer ein kostenloses Testlizenz-Abonnement gewährt, erhält der Nutzer fünfundvierzig (45) Tage Zugang zur Nutzung des Softwaredienstes. Nach Ablauf des Testlizenz-Abonnements wird das Testlizenz-Abonnement automatisch in eine Lizenz gemäß Ziffer 5 (Annahme der Lizenz) umgewandelt, es sei denn, der Nutzer hat vor Ablauf des Testlizenz-Abonnements das Testlizenz-Abonnement per E-Mail an sales@factbird.com gekündigt.

6.2 Hat der Nutzer das Testlizenz-Abonnement gekündigt, ist er verpflichtet, sämtliche FB gehörende Hardware unverzüglich zurückzugeben. Der Benutzer hat die Kosten für die Rücksendung der FB gehörenden Hardware zu tragen. Wird die Hardware nicht innerhalb von vierzehn (14) Kalendertagen nach dem Widerruf zurückgegeben, hat der Benutzer FB den vollen Kaufpreis der Hardware zu bezahlen.

7. Dienstleistungen und Unterstützung

7.1 Service Level Agreement :

  • FB verpflichtet sich, auf Service- und Supportanfragen des Benutzers innerhalb von zwei (2) Werktagen nach der Anfrage des Benutzers zwischen 9.00 und 16.30 Uhr MEZ zu antworten. 
  • Vorbehaltlich der Bestimmungen dieser EULA erwartet FB eine Betriebszeit des Software-Service von 99,9%. Es wird klargestellt, dass FB keine Betriebszeitgarantie gibt. 

7.2 Speicherung der Benutzerdaten, Zugang zu den Benutzerdaten und Eigentum an den Benutzerdaten :

  • Die Nutzerdaten von Factbird® werden im Factbird Cloud Service gespeichert. FB speichert die Nutzerdaten für einen Zeitraum von drei (3) Jahren, es sei denn, es wurde etwas anderes zwischen FB und dem Nutzer vereinbart (vorbehaltlich des kommerziellen Abonnementplans, der auf www.factbird.com mitgeteilt wird). Videos aus der Factbird®-Ansicht des Nutzers werden von FB für einen Zeitraum von einem (1) Monat gespeichert, sofern zwischen FB und dem Nutzer nichts anderes vereinbart wurde. 
  • Eigentum an den Benutzerdaten und Zugang zu den Benutzerdaten: Ein Nutzer ist Eigentümer der durch die Nutzung von Factbird® gesammelten Nutzerdaten, und der Nutzer kann jederzeit und aus jedem Grund eine Kopie der Nutzerdaten herunterladen, indem er die Download-Funktion des Software-Dienstes nutzt.

7.3 FB-Zugang zu Benutzerdaten :

  • FB wird unter den folgenden Umständen auf die Daten des Nutzers im Factbird Cloud Service zugreifen:
    • Service und Support, die von FB gemäß dieser Klausel 7 zu erbringen sind. 
    • Upgrades gemäß Klausel 8.
    • Anpassungen gemäß Klausel 9; und
    • Um Fehler zu beheben, Funktionen zu testen, den Software-Service und Datenstrukturen zu aktualisieren. 
  • FB ist berechtigt, für interne Zwecke der Weiterentwicklung der Produkte von FB Material über den betreffenden Software-Service zu speichern. Werden die Daten des Nutzers in irgendeiner Form von FB extern genutzt, werden die Daten des Nutzers in anonymisierter Form und ohne Rückschlüsse auf den Nutzer gemäß der Datenverarbeitungsvereinbarung (Anhang 1) verarbeitet und genutzt. 

8. Upgrade

8.1 Während der Laufzeit des EULA wird FB den Software-Service warten und aktualisieren. Upgrades sind kostenlos, es sei denn, FB teilt dem Benutzer mit, dass dem Benutzer die Upgrades in Rechnung gestellt werden - in diesem Fall kann der Benutzer auf das Upgrade verzichten und mit der bereits verwendeten Lizenz fortfahren.

9. Installieren Sie

9.1 Die Installation von Hardware ist nicht Bestandteil des von FB für den Benutzer erbrachten Software-Services und Supports.

9.2 Der Benutzer ist für die Installation der von FB im Zusammenhang mit dem EULA zur Verfügung gestellten Hardware verantwortlich. Dazu gehören unter anderem alle Formalitäten, Qualifikationen, Kompetenzen, Genehmigungen und Zertifizierungen, die gesetzlich und/oder gemäß der Geschäftspraxis in der betreffenden Branche erforderlich sind. 

9.3 FB haftet nicht für Probleme, Ausfälle oder Verletzungen im Zusammenhang mit der Installation oder für Verluste, die der Benutzer aufgrund der Installation erleidet, einschließlich - jedoch nicht beschränkt auf - indirekte Verluste in Form von Gewinn-, Geschäfts-, Umsatz- und Firmenwertverlusten. Dies gilt unabhängig davon, ob der Schaden auf der Hardware, dem System des Benutzers, in das die Hardware integriert ist, oder einem anderen System auftritt.

9.4 Der Benutzer ist für die Wartung sowohl der von FB bereitgestellten Hardware als auch des Systems des Benutzers, in das die Hardware integriert ist, verantwortlich.

9.5 Der Nutzer ist verpflichtet, die Art und Höhe des Versicherungsschutzes, der für ihn im Zusammenhang mit diesem EULA relevant ist, zu bestimmen und abzuschließen.

10. Anpassung

10.1 FB hat das ausschließliche Recht, jede zwischen FB und dem Benutzer vereinbarte Anpassung des Software-Dienstes vorzunehmen.

10.2 FB liefert auf Wunsch des Nutzers Energiemessgeräte und Sensoren. Als Ausgangspunkt werden die Energiemessgeräte von Siemens und die Sensoren von Omron hergestellt; FB behält sich jedoch jederzeit das Recht vor, den geeigneten Hersteller zu wählen. Auf ausdrücklichen Wunsch des Nutzers wird FB eine andere Marke liefern, vorausgesetzt, der Nutzer verpflichtet sich, die mit der Beschaffung dieser Marke verbundenen zusätzlichen Kosten zu tragen. Die diesbezüglichen spezifischen Bedingungen werden zwischen FB und dem Nutzer separat ausgehandelt und vereinbart.

11. IP-Rechte und sicherer Code

11.1 Der Softwareservice, einschließlich, aber nicht beschränkt auf seinen Objekt- und Quellcode und alle Upgrades, ob dem Benutzer zur Verfügung gestellt oder nicht, sind das alleinige Eigentum von FB. Der Benutzer ist nicht berechtigt, Rechte, Titel oder Interessen am Software-Service auszuüben, einschließlich und ohne Einschränkung jeglicher geistiger Eigentumsrechte am Software-Service, außer im Umfang der eingeschränkten Nutzungslizenz, die dem Benutzer gemäß dieser EULA gewährt wird. Diese EULA ist kein Kaufvertrag, und es werden keine Titel, geistigen Eigentumsrechte oder Eigentumsrechte an dem Softwaredienst gemäß dieser EULA auf den Nutzer übertragen. Der Nutzer erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass der Software-Service und alle Ideen, Methoden, Algorithmen, Formeln, Prozesse und Konzepte, die bei der Entwicklung des Software-Service verwendet oder in diesen integriert wurden, alle zukünftigen Upgrades und alle anderen Verbesserungen, Überarbeitungen, Korrekturen, Modifikationen, Erweiterungen, Freigaben des Software-Service, alle abgeleiteten Werke, die auf dem Vorgenannten basieren, und alle Kopien des Vorgenannten Geschäftsgeheimnisse und das ausschließliche Eigentum von FB sind. 

11.2 Der Nutzer darf nicht versuchen, den Software-Service zurückzuentwickeln. 

12. Beendigung

12.1 Der Nutzer kann diesen EULA mit einer Frist von neunzig (90) Tagen vor Ende der Vertragslaufzeit oder während der Verlängerungsperiode schriftlich kündigen.

12.2 Tritt der Nutzer vor Ablauf der Vertragsdauer oder während einer Verlängerungsperiode vom Vertrag zurück, so hat FB für den restlichen Teil der Vertragsdauer bzw. der Verlängerungsperiode Anspruch auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung der Vertragssumme durch den Kunden. Kündigt der Benutzer während der Vertragsdauer oder während einer Verlängerungsperiode eine oder mehrere, aber nicht alle der gewählten Dienstleistungen, betrachtet FB dies als Teilkündigung des Vertrages. Der Vertrag wird für die verbleibenden Dienstleistungen fortgesetzt. In beiden Fällen kann FB eine Entschädigung gemäss den Bestimmungen des nachfolgenden Punktes verlangen.

12.3 Die Entschädigung entspricht der Differenz zwischen dem jährlichen Vertragswert des Kunden und dem realisierten Wert der erbrachten Leistungen. Die Entschädigung für die vorzeitige Beendigung des Vertragsverhältnisses wird bei Beendigung des Vertragsverhältnisses für den verbleibenden Teil der Vertragslaufzeit bzw. des Verlängerungszeitraums nach den oben genannten Grundsätzen berechnet. Der Jahresvertragswert des Kunden sowie die Berechnung der Erfüllung und die Verrechnung der Entschädigung werden pro Produktbereich und Software-Service ausgewiesen.

12.4 Wenn der Nutzer dieses EULA gekündigt hat, muss der Nutzer alle FB gehörende Hardware unverzüglich zurückgeben. Der Benutzer hat die Kosten für die Rücksendung der FB gehörenden Hardware zu tragen. Wurde die Hardware nicht innerhalb von zehn (10) Tagen nach dem Widerruf zurückgegeben, ist FB berechtigt, dem Nutzer die nicht zurückgegebene Hardware gemäß Ziffer 5 in Rechnung zu stellen.

12.5 FB kann dieses EULA mit einer Frist von einhundertacht (180) Tagen schriftlich kündigen. 

13. Vorzeitige Beendigung

13.1 Jede Partei hat das Recht, diesen EULA zu kündigen, wenn die andere Partei eine Verpflichtung aus diesem Vertrag wesentlich verletzt (mit Ausnahme der Nichtbezahlung von Hardware-Rechnungen durch den Nutzer gemäß Klausel 5) und (falls eine solche Verletzung behebbar ist) diese Verletzung nicht innerhalb von 30 Tagen nach der Benachrichtigung über die Verletzung behebt. 

13.2 Eine fristlose Kündigung kann auch ausgesprochen werden, wenn eine der Parteien Konkursschutz beantragt oder eine (freiwillige oder erzwungene) Liquidation einleitet, es sei denn, es handelt sich um eine solvente, freiwillige Liquidation, die ausschließlich dem Zweck der Umstrukturierung oder des Zusammenschlusses dient, oder wenn ein Konkursverwalter für das gesamte Unternehmen oder einen Teil davon eingesetzt wird.

14. Haftungsbeschränkung, Garantien und höhere Gewalt

14.1 DIE IN DIESER VEREINBARUNG ENTHALTENEN GARANTIEN SIND DIE EINZIGEN GARANTIEN, DIE VON FB GEWÄHRT WERDEN. FB SCHLIESST AUSDRÜCKLICH ALLE ANDEREN AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN ODER BEDINGUNGEN AUS, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT ODER DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK SOWIE DIE GARANTIEN, DIE SICH AUS DEM GESETZ ODER AUS ANDEREN RECHTSGRUNDLAGEN ODER AUS HANDELSBRAUCH ERGEBEN.

14.2 Bei Verletzung oder Nichterfüllung einer der Bestimmungen dieses EULA durch FB übersteigt die Gesamthaftung von FB und die Gesamthaftung der einzelnen Mitarbeiter, Angestellten und Vertreter von FB, unabhängig von der Form der Klage, ob auf der Grundlage eines Vertrags oder einer unerlaubten Handlung, einschließlich Fahrlässigkeit, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Bereitstellung, die Nichtbereitstellung oder die Qualität eines Dienstes, einer Ausrüstung oder eines Softwaredienstes, in keinem Fall 100.000 DKK.

14.3 FB HAFTET UNTER KEINEN UMSTÄNDEN FÜR SCHÄDEN AUS BESONDEREN, ZUFÄLLIGEN, INDIREKTEN ODER FOLGESCHÄDEN (SELBST WENN FB AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER VERLUSTE HINGEWIESEN WURDE), EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF, ENTGANGENE GESCHÄFTSERGEBNISSE, GEWINNVERLUSTE, DATENVERLUSTE, NICHT ERREICHEN VON ERWARTETEN GEWINNEN ODER EINSPARUNGEN ODER SONSTIGE GEWERBLICHE ODER WIRTSCHAFTLICHE VERLUSTE JEGLICHER ART ODER ANSPRÜCHE VON ANDEREN PERSONEN GEGEN den Benutzer.

14.4 Jegliche Ansprüche des Nutzers, die sich aus dem EULA ergeben, verjähren drei (3) Monate nach dem Zeitpunkt, an dem der Nutzer von dem Umstand (den Umständen), auf dem (denen) der Anspruch beruht, Kenntnis erlangt hat oder vernünftigerweise hätte erlangen müssen.

14.5 Die Partei, die sich auf ein Ereignis Höherer Gewalt beruft, unterrichtet die anderen Parteien schriftlich und unverzüglich über den Eintritt und das Ende des Ereignisses Höherer Gewalt. 

14.6 Im Falle eines Ereignisses höherer Gewalt kann keine der Parteien diesen EULA kündigen oder Schadensersatz von der anderen Partei verlangen. Dauert ein solches Ereignis höherer Gewalt jedoch länger als neunzig (90) Tage an, ist jede Partei berechtigt, diese EULA durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei mit sofortiger Wirkung zu kündigen. 

14.7 FB erkennt an, dass sein Produkt vom Benutzer in Gebieten/Märkten verwendet oder eingesetzt werden kann, in denen das Produkt möglicherweise nicht die erforderlichen Zertifizierungen oder behördlichen Zulassungen über CE (EU) und FCC (USA) hinaus besitzt. 

14.8 FB lehnt ausdrücklich jede direkte oder indirekte Verantwortung oder Haftung ab, die mit dem Fehlen lokaler Zertifizierungen oder behördlicher Genehmigungen in Gebieten/Märkten verbunden ist, in denen das Produkt von FB verwendet wird.

14.9 Der Nutzer erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass er allein dafür verantwortlich ist, die Einhaltung aller lokalen Vorschriften, Zertifizierungen oder rechtlichen Anforderungen in Bezug auf den Einsatz, die Nutzung oder den Import des FB-Produkts in seinen jeweiligen Gebieten/Märkten sicherzustellen. Dies beinhaltet unter anderem die Einholung aller erforderlichen Zertifizierungen, Genehmigungen oder Zulassungen, die von den lokalen Behörden vor der Bereitstellung oder Nutzung des Produkts verlangt werden.

14.10 Der Benutzer erklärt sich damit einverstanden, FB, seine verbundenen Unternehmen, leitenden Angestellten, Direktoren und Vertreter von allen Ansprüchen, Haftungen, Schäden, Kosten oder Ausgaben (einschließlich Rechtskosten) freizustellen, die sich aus der Verwendung, dem Einsatz oder der Nichteinhaltung der lokalen Zertifizierungen oder behördlichen Anforderungen in ihren jeweiligen Gebieten/Märkten ergeben. 

15. Nichtabtretung durch den Nutzer

15.1 Der Nutzer darf seine Rechte aus diesem EULA ohne schriftliche Zustimmung von FB weder ganz noch teilweise an Dritte abtreten oder übertragen. 

16. Vertraulichkeit

16.1 Jede Vertragspartei verpflichtet sich, zu keinem Zeitpunkt vertrauliche Informationen über die Geschäfte oder Angelegenheiten der anderen Vertragspartei, von denen sie bereits Kenntnis erlangt hat oder in Zukunft erlangen könnte, zu verwenden, zu verbreiten oder an andere Personen weiterzugeben, es sei denn an ihre zugelassenen Vertreter oder Berater oder in dem Maße, wie dies gesetzlich oder durch eine Rechts- oder Aufsichtsbehörde vorgeschrieben ist, und jede Vertragspartei bemüht sich nach besten Kräften, die Veröffentlichung oder Weitergabe vertraulicher Informationen über solche Angelegenheiten zu verhindern. 

17. Änderung der Bestimmungen und Bedingungen dieser EULA

17.1 FB behält sich das Recht vor, Aktualisierungen und Änderungen an den Bedingungen dieser EULA vorzunehmen. 

17.2 FB wird den Benutzer mit einer Frist von dreißig (30) Kalendertagen per E-Mail über alle Aktualisierungen und Änderungen dieser EULA informieren.

18. Geltendes Recht und Gerichtsstand

18.1 Dieser Vertrag unterliegt dem dänischen Recht und ist nach diesem auszulegen. 

18.2 Alle Streitigkeiten oder Ansprüche, die sich aus oder in Verbindung mit diesem EULA oder der Verletzung, Beendigung oder Ungültigkeit desselben ergeben, werden durch ein Schiedsverfahren gemäß der Verfahrensordnung des Dänischen Instituts für Schiedsgerichtsbarkeit (Copenhagen Arbitration) entschieden. Das/die Mitglied(er) des Schiedsgerichts wird/werden vom Institut ernannt. Das Schiedsverfahren findet in Kopenhagen, Dänemark, statt. Die Sprache des schiedsrichterlichen Verfahrens ist Englisch, sofern nichts anderes vereinbart wird.  

19. Hinweis

19.1 Alle Mitteilungen im Rahmen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform und sind von einer der Parteien per frankierter Post, Fax, E-Mail oder persönlich an die andere Partei unter der unten angegebenen Adresse oder einer anderen schriftlich mitgeteilten Adresse zu richten.

20. Gegenstücke/Vollstreckung 

20.1 Diese EULA kann in mehreren Exemplaren ausgefertigt werden, die alle zusammen eine Vereinbarung darstellen. Unterschriften auf dieser EULA, die per Fax oder E-Mail übermittelt werden, haben die gleiche rechtliche und verbindliche Wirkung wie Originalunterschriften.

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